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EINZELN UND PAARE

GENERELLES:

In der Regel sind für beraterische und therapeutische Anliegen Einzelgespräche vorgesehen, um entsprechend zum Ziel zu gelangen. Allerdings gibt es Anliegen, die naturgemäß mehrere Personen, z.B. ein Paar bei Paarkonflikten betreffen. Oder im Verlauf einer Psychotherapie kann es notwendig werden, Familienmitglieder mit in den therapeutischen Prozess einzubeziehen.

Nach einer ersten Kontaktaufnahme per Telefon oder Email werden individuelle Gesprächstermine vereinbart. In der Regel dauern die Sitzungen 50 Minuten, können aber auch kürzer oder länger sein.

Alle Gesprächsinhalte und persönlichen Daten sind gemäß gesetzlicher Bestimmung vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, bzw. nur dann, wenn eine schriftliche Freistellung von der Verschwiegenheitspflicht gegenüber einer bestimmten Person oder Institution (Arzt oder Versicherung) erteilt wird. Im akuten Fall der Gefahr für Leib und Leben des/der Klientin/en besteht eine Ausnahme dieser Verschwiegenheitspflicht.

 

TERMINE:

Gesprächszeiten sind in der Regel nachmittags bis frühen Abend für Arbeitstätige. Aktuelle feste Praxiszeiten sind:

Dienstag/Mittwoch 16.00-17.00 Uhr, 17.30-18.30 Uhr,

Ausnahmen sind in begründeten Fällen nach Vereinbarung Montag/Freitag 13.30 - 14.30 Uhr, 15.00 - 16.00 Uhr, 16.30 - 17.30 Uhr möglich.

 

TERMINAUSFALL UND KOSTEN:

Terminvereinbarungen sind verbindlich. Bei Absage bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird kein Honorar fällig. Erfolgt eine Absage später oder gar nicht, wird das Honorar für übliche 50 Minuten mit € 50,- (Einzel), bzw. mit € 75,- (Paare) in Rechnung gestellt, sofern die reservierte Zeit  nicht kurzfristig wiederbesetzt werden kann. 

 

AUSWÄRTIGE TERMINE:

Hausbesuche (max. 30 km Umkreis von Scheidegg) sind nur in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich und es werden zusätzlich Spesen (0,30 € pro gefahrenem Kilometer) sowie Wegzeit (hin und zurück) berechnet.

 

HONORAR:

Jede Beratungs- bzw. Therapieeinheit ist kostenpflichtig. Psychotherapie ist eine Heilbehandlung, unterliegt daher nicht der Mehrwertsteuer. Alle anderen Leistungen werden steuerrechtlich als Dienstleistung mit 19% Umsatzsteuer abgerechnet.

Das Integrative Therapieverfahren ist in Deutschland (noch) nicht kassenzulässig (Österreich und Schweiz schon). Allerdings kann eine Bezuschussung oder eine Kostenübernahme durch private Versicherungen angefragt werden.

Das Honorar beträgt für 50 Minuten für Einzelpersonen € 100,-, sowie für Paare € 125,- . Längere Sitzungen werden entsprechend gemäß der benötigten Zeit in Rechnung gestellt.

60 Minuten: € 120,- (Einzel) / € 150,-  (Paare),

75 Minuten: € 150,- (Einzel) / € 187,50 (Paare),

90 Minuten: € 180,- (Einzel) / 225,- (Paare).

Bitte beachten Sie, dass Beratung für Einzelpersonen und Paare nur als Dienstleistung (also mit zusätzlich 19% Umsatzsteuer) berechnet wird.

Bei Berichterstellung werden € 50,- pro volle Stunde berechnet, es sei denn, die entsprechende Versicherung gibt einen eigenen Berechnungssatz an.

 

SOZIALTARIF:

Für niedrige Einkommen, Auszubildende oder Studierende wird die Hälfte des üblichen Honorars als Sozialtarif berechnet.

 

VORGEHEN:

Nach der Erstberatung wird ein individuelles, gemeinsam formuliertes Ziel angestrebt, die Beratung/Therapie wird daraufhin zeitlich und inhaltlich ausgerichtet und kann auch schriftlich als Vereinbarung festgehalten werden.

In erheblichen Krisen, die eine Weitergabe an spezialisierte Fachpersonen erfordern (auch stationär), wird in Zusammenarbeit mit dem/der Klient/in (oder der berechtigten Angehörigen) die erforderliche Weiterleitung ermöglicht.

Eine Beendigung der Beratung kann jederzeit durch die Klienten erfolgen. Es empfiehlt sich allerdings, ein Abschlussgespräch zu führen, um nachfolgende Kosten durch nicht eingehaltene Termine zu vermeiden. Ebenso kann die Therapeutin/Beraterin den Abschluss einer Beratung/Therapie bekanntgeben.

Psychotherapie wird nach 5 probatorischen Sitzungen als gemeinsamer Vertrag mit einer bestimmte Anzahl Sitzungen durchgeführt, meist in Absprache mit der kostenübernehmenden Krankenkasse, sofern dies der Fall ist.

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