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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Veröffentlicht am 25.06.2018

Einige Antworten finden Sie hier, ausführlichere Informationen unter dem Reiter "Leistungen".

1) Ist das Erstgespräch kostenpflichtig?

JA.

Nach dem Erstkontakt über Email oder Telefon sind bereits wichtige Informationen ausgetauscht, erste Fragen beantwortet und wenn ein Termin zustande gekommen ist, wird bis auf ca. 5 Minuten Organisatorisches das eigentliche Anliegen bereits behandelt. Damit hat die Behandlung/Beratung begonnen und wird entsprechend abgerechnet.

 

2) Übernimmt die Krankenversicherung die Kosten?

NEIN.

Jedenfalls nicht die gesetzliche KV.

Leider habe ich die Erfahrung machen müssen, dass trotz meines Grundberufs Klinische Diplompsychologin und meiner Zusatzausbildung in Psychotherapie die Versicherungen nur das Label "Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz" sehen und die Kosten nicht übernehmen. Allerdings empfehle ich immer, die Rechnungen zu behalten und zu etwaiger Bezuschussung bei der KV einzureichen.

 

3) Benötigt es eine Überweisung des Arztes?

JA und NEIN.

Wenn Sie vom Arzt eine Psychotherapie verschrieben bekommen haben, bringen Sie diese mit, um die Diagnose und damit den Krankheitswert festzustellen, sowie darauf Ihre Therapie (mit vertraglichem Commitment und regelmäßigen Sitzungen) mit Ihnen zu planen und durchzuführen. Sie bekommen den Überweisungsschein allerdings wieder zurück, da ich wie unter 2) beschrieben, nicht bei den KVs abrechnen kann.

Für Beratungen, oder wenn Sie sich entscheiden, ohne ärztliche Diagnose aus eigenem Bedarf eine Psychotherapie zu machen, bzw. der Anlass keinen Krankheitswert aufweist, benötigen Sie keine Überweisung.

 

4) Was bringt es speziell, in die Psychologische Praxis Scheidegg zu kommen, statt zu einem niedergelassenen Psychotherapeuten?

a) KEINE WARTEZEIT.

Sie bekommen innerhalb einer Woche einen ersten Gesprächstermin. Auch wenn Sie darüber nachdenken, längerfristig bei einem niedergelassenen Therapeuten einen Platz zu bekommen, kann es sinnvoll sein, sofort zu beginnen und danach vielleicht zu wechseln.

 

b) FLEXIBLE Beratungs-/TherapieZEITEN, -DAUER und -HÄUFIGKEIT.

Die für Sie eingeplanten Stunden sind individuell eingerichtet. Wir hören nicht pünktlich nach 50 Minuten auf, wenn Sie gerade tief in Ihre Thematik eingestiegen sind, sondern beenden die "Stunde", wenn Sie soweit sind. Ebenfalls können Sie die Häufigkeit der Sitzungen (je nach Dringlichkeit) selbst bestimmen.

Wir haben wöchentliche, zweiwöchentliche, monatliche oder andere Sitzungsmöglichkeiten, die nach Ihrem Bedürfnis (Intensität des Leidens/Anliegens, aber auch der finanziellen Möglichkeiten) gestaltet werden können.

Allerdings: Längere Sitzungen kosten dann auch entsprechend dem Stundensatz mehr.

 

c) KEIN EINTRAG IN DER PATIENTENAKTE der Versicherung(en).

Wenn Sie unabhängig von Arzt und Krankenversicherung Ihre Psychotherapie oder Beratung bei mir auf Privatzahlerbasis durchführen, benötigen Sie - wie oben angesprochen - keine ärztliche Diagnose. Somit werden Sie auch nicht mit einer Diagnose einer psychischen Erkrankung in der Patientenakte geführt. Für manche Therapieinhalte ist zudem eine festgeschriebene (meist gestellt als Verdachts-)Diagnose nach ICD-10 irreführend, bleibt jedoch als solche in der Patientenakte über mehrere Jahre bestehen. Das hat mögliche Auswirkungen auf Versicherungsabschlüsse oder kann für manche Berufe ungünstig sein, u.a. im Gesundheits- oder Justizbereich.

Allerdings: Sollten Sie trotz der ambulanten Behandlung bei mir einen stationären Aufenthalt in einer Klinik benötigen, wird von ärztlicher und psychotherapeutischer Seite eine ICD-10-Diagnose verlangt. Diese wird meinerseits in Zusammenarbeit mit Ihnen (bzw. nach Schweigepflichtsentbindung mit Ihrem Arzt) erstellt.

 

5) Warum ist die Beratung/Therapie so teuer?

Die Höhe des Honorars ist ein normaler bis eher tief angesetzter DIPLOMPSYCHOLOGEN-Tarif für freiberufliche Psychologen mit zusätzlicher Psychotherapieausbildung. Es stehen mehrere Jahre Studium und viele Fortbildungen über das menschliche Wesen dahinter. Sie können sich auf langjähriges und breites berufliches Wissen und Fertigkeiten im psychotherapeutischen Rahmen verlassen (siehe auch "Über mich").

Sollte die Therapie/Beratung außerhalb Ihrer finanziellen Möglichkeiten liegen, sprechen Sie dies bitte offen an. Nur wenn die Kommunikation auch auf andere unangenehme Inhalte außer des eigentlichen Anliegens möglich ist, kann ein gegenseitiges Vertrauen und ein entsprechend entspanntes Arbeitsverhältnis aufgebaut werden. Es wird immer eine Lösung geben (u.a. Sozialtarif).

Nichts ist für beide Seiten unangenehmer, als wenn unbezahlte Rechnungen mit einem rechtlichen Zahlungsbescheid eingefordert werden müssen, da Engpässe nicht kommuniziert wurden.

 

6) Warum werden bei Beratungen zusätzlich 19% Umsatzsteuer erhoben, bei Therapien nicht?

Eine Beratung (auch Paarberatung) wird als Dienstleistung gewertet, eine Psychotherapie ist eine Heilbehandlung (aufgrund einer krankheitswertigen Diagnose). Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

 

Weitere Fragen beantworte ich gerne jederzeit persönlich.

 

 

 

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